Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen («AGB») gel­ten für den gesamten Geschäfts­bere­ich der Quit­ten­duft Josianne Hos­ner (nach­fol­gend «Fir­ma»). Die Fir­ma verkauft physisch sowie online Naturkos­metikpro­duk­te. Zudem bietet sie diverse Kurse im Bere­ich Her­stel­lung von Naturkos­metik und ähn­lichen Pro­duk­ten sowie Kurse im Bere­ich Frauenge­sund­heit an.

2. Vertragsabschluss

Der Ver­tragsab­schluss kommt durch die Bestä­ti­gung der Fir­ma über die Vere­in­barung betr­e­f­fend den Bezug von Pro­duk­ten und Dien­stleis­tun­gen durch den Kun­den zus­tande.
Der Ver­trag kommt des Weit­eren zus­tande, wenn der Kunde die von der Fir­ma ange­bote­nen Dien­stleis­tun­gen in Anspruch nimmt und / oder Pro­duk­te über den Onli­neshop der Fir­ma kauft.

3. Preise

Vor­be­haltlich ander­weit­iger Offer­ten ver­ste­hen sich alle Preis in Schweiz­er Franken (CHF). Alle Preise ver­ste­hen sich inklu­sive Mehrw­ert­s­teuer (MWST).
Die Preise ver­ste­hen sich exk­lu­sive weit­er­er allfäl­lig anwend­bar­er Steuern.
Die Preise ver­ste­hen sich exk­lu­sive Ver­pack­ungs- und Ver­sand­kosten.
Die Fir­ma behält sich vor, die Preise jed­erzeit zu ändern. Es gel­ten die zum Zeit­punkt des Ver­tragsab­schlusses gülti­gen Preise auf der Web­site der Fir­ma.

4. Bezahlung

Die Bezahlung erfol­gt auf dem elek­tro­n­is­chen Weg im Rah­men des Bestel­lvor­ganges (Kred­itkarten, Pay­Pal oder andere Zahlungssys­teme).
Die Ver­rech­nung eines Betrages mit ein­er allfäl­li­gen Forderung des Kun­den gegen die Fir­ma ist nicht zuläs­sig.

5. Pflichten der Firma

5.1. Lieferung / Liefertermine

Die Liefer­ung erfol­gt bin­nen 10 Tagen nach Bestel­lung­sein­gang. Ist eine frist­gerechte Liefer­ung nicht möglich, wird der Kunde von der Fir­ma bin­nen 2 Arbeit­sta­gen nach Bestel­lung­sein­gang informiert und das neue Liefer­da­tum wird kom­mu­niziert.
Vor­be­haltlich ander­slau­t­en­der Vere­in­barung, wird als Erfül­lung­sort der Sitz der Fir­ma vere­in­bart. Die Fir­ma erfüllt durch die Über­gabe der bestell­ten Pro­duk­te an den vere­in­barten Spedi­teur. Wird kein Spedi­teur vere­in­bart, ste­ht es der Fir­ma frei, einen Spedi­teur zu wählen. Die vere­in­barten Liefer­kosten dür­fen durch die Wahl des Spedi­teurs nicht erhöht wer­den. Die Fir­ma Quit­ten­duft versendet die physis­chen Pro­duk­te auss­chliesslich in der Schweiz.

5.2. Dienstleistungserbringung

Vor­be­haltlich ander­slau­t­en­der Vere­in­barung, erfüllt die Fir­ma ihre Verpflich­tung durch Erbringung der vere­in­barten Dien­stleis­tung. Wer­den keine weit­eren Bes­tim­mungen vere­in­bart gilt als Erfül­lung­sort der Sitz der Fir­ma.

5.3. Hilfspersonen

Die Parteien haben das aus­drück­liche Recht, zur Erledi­gung ihrer ver­trags­gemässen Pflicht­en Hil­f­sper­so­n­en beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hil­f­sper­son unter Ein­hal­tung aller zwin­gen­den geset­zlichen Bes­tim­mungen und allfäl­liger Gesam­tar­beitsverträge erfol­gt.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Dienstleistungserbringung

Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrun­gen welche zur Erbringung der Dien­stleis­tung durch die Fir­ma erforder­lich sind umge­hend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrun­gen am vere­in­barten Ort zur vere­in­barten Zeit und im vere­in­barten Mass vorzunehmen. Je nach Umstän­den gehört dazu das Erbrin­gen geeigneter Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen für die Fir­ma.

6.2. Produkteanwendung

Der Kunde ist für die kor­rek­te Anwen­dung der Pro­duk­te alleine ver­ant­wortlich. Es han­delt sich bei den Pro­duk­ten um Naturkos­metikpro­duk­te und nicht um medi­zinis­che Pro­duk­te. Die Pro­duk­te erset­zen in kein­ster Weise eine medi­zinis­che oder medika­men­töse Behand­lung, sie dienen der rein kos­metis­chen Anwen­dung.

7. Umtausch

Ein Umtausch von Pro­duk­ten wird grund­sät­zlich aus­geschlossen.

8. Annulation

8.1. Von Kursen

Hat der Kunde einen Kurs der Fir­ma gebucht ist eine Abmel­dung bis zwei Wochen vor dem Beginn des Kurs­es kosten­los. Bei ein­er Abmel­dung weniger als zwei Wochen vor Kurs­be­ginn find­et fol­gende Regelung Anwen­dung:
Bis 2 Wochen vor Ter­min CHF 20.- Admin­is­tra­tions­ge­bühren
Bis 1 Woche vor Ter­min 50 % des vere­in­barten Preis­es
Bis 2 Tage vor Ter­min 100 % des vere­in­barten Preis­es

8.2. Von Coachingterminen

Bei vere­in­barten Ter­mi­nen für Coach­ing­di­en­stleis­tun­gen ist eine Absage bis 24 Stun­den vor dem Ter­min kosten­los. Woch­enen­den oder Feiertage wer­den nicht mitein­gerech­net, die Abmel­dung hat am davor­liegen­den Arbeit­stag zu erfol­gen. Bei ein­er fehlen­den oder ver­späteten Absage schuldet der Kunde die gesamte Gebühr.

8.3. Von Abonnements

Abon­nements wer­den für eine bes­timmte Dauer abgeschlossen, z. B. für 13 Monate, und monatlich direkt der Kred­itkarte belastet. Während der Laufzeit ist grund­sät­zlich kein Rück­tritt bzw. Kündi­gung möglich. Am Ende der Lauf­dauer erlis­cht das Abon­nement automa­tisch, es wer­den keine Abbuchun­gen der Kred­itkarte mehr vorgenom­men.

9. Gewährleistung

Die Fir­ma gewährleis­tet, dass das Pro­dukt frei von Män­geln in Mate­r­i­al und Her­stel­lung ist. Jegliche weit­ere Gewährleis­tung wird aus­geschlossen.
Ein allfäl­liger Man­gel ist der Fir­ma umge­hend anzuzeigen. Es ste­ht der Fir­ma zu, zu entschei­den, ob das man­gel­hafte Pro­dukt repari­ert oder erset­zt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Min­derung oder Rück­er­stat­tung des Kauf­preis­es. Der Anspruch auf Kosten­rück­er­stat­tung bei Frem­drepara­turen wird aus­geschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzpro­dukt. Die Gewährleis­tung begin­nt für das repari­erte Ele­ment neu zu laufen, für die restlichen Ele­mente des Pro­duk­ts läuft die ursprüngliche Gewährleis­tungs­frist weit­er.

10. Haftung

Die Haf­tung für jegliche indi­rek­te Schä­den und Man­gelfolgeschä­den wird vol­lum­fänglich aus­geschlossen.
Die Haf­tung für direk­te Schä­den wird auf den Betrag des betrof­fe­nen Pro­duk­tes / der betrof­fe­nen Dien­stleis­tung beschränkt. Diese Haf­tungs­beschränkung gilt nicht für direk­te Schä­den verur­sacht durch Grob­fahrläs­sigkeit oder Absicht.
Der Kunde ist verpflichtet allfäl­lige Schä­den der Fir­ma umge­hend zu melden.
Jegliche Haf­tung für Hil­f­sper­so­n­en wird vol­lum­fänglich aus­geschlossen.

11. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Pro­duk­ten, Dien­stleis­tun­gen und allfäl­li­gen Marken ste­hen der Fir­ma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhab­er berechtigt.
Wed­er diese AGB noch dazuge­hörige Indi­vid­u­alvere­in­barun­gen haben die Über­tra­gung etwelch­er Imma­te­ri­al­güter­rechte zum Inhalt, es sei denn dies werde expliz­it erwäh­nt.
Zudem ist jegliche Weit­er­ver­wen­dung, Veröf­fentlichung und das Zugänglich­machen von Infor­ma­tio­nen, Bildern, Tex­ten oder son­stigem welch­es der Kunde im Zusam­men­hang mit diesen Bes­tim­mungen erhält, unter­sagt, es sei denn es werde von der Fir­ma expliz­it genehmigt.
Ver­wen­det der Kunde im Zusam­men­hang mit der Fir­ma Inhalte, Texte oder bildlich­es Mate­r­i­al an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Drit­ter ver­let­zt wer­den.

12. Datenschutz

Die Fir­ma darf die im Rah­men des Ver­tragss­chlusses aufgenomme­nen Dat­en zur Erfül­lung der Verpflich­tun­gen aus dem Ver­trag ver­ar­beit­en und ver­wen­den. Die Fir­ma ergreift die Mass­nah­men welche zur Sicherung der Dat­en gemäss den geset­zlichen Vorschriften erforder­lich sind. Der Kunde erk­lärt sich mit der Spe­icherung und ver­trags­gemässen Ver­w­er­tung sein­er Dat­en durch die Fir­ma vol­lum­fänglich ein­ver­standen und ist sich bewusst, dass die Fir­ma auf Anord­nung von Gericht­en oder Behör­den verpflichtet und berechtigt ist Infor­ma­tio­nen vom Kun­den diesen oder Drit­ten bekan­nt zu geben. Hat der Kunde es nicht aus­drück­lich unter­sagt, darf die Fir­ma die Dat­en zu Mar­ket­ingzweck­en ver­wen­den. Die zur Leis­tungser­fül­lung notwendi­gen Dat­en kön­nen auch an beauf­trage Dien­stleis­tungspart­ner oder son­sti­gen Drit­ten weit­ergegeben wer­den.
Des Weit­eren find­en die Daten­schutzbes­tim­mungen Anwen­dung.

13. Vertraulichkeit

Bei­de Parteien, sowie deren Hil­f­sper­so­n­en, verpflicht­en sich, sämtliche Infor­ma­tio­nen welche im Zusam­men­hang mit den Leis­tun­gen unter­bre­it­et oder angeeignet wur­den, ver­traulich zu behan­deln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendi­gung des Ver­trages beste­hen.

14. Höhere Gewalt

Wird die frist­gerechte Erfül­lung durch die Fir­ma, deren Liefer­an­ten oder beige­zo­ge­nen Drit­ten infolge höher­er Gewalt wie beispiel­sweise Naturkatas­tro­phen, Erd­beben, Vulka­naus­brüche, Law­inen, Unwet­ter, Gewit­ter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürg­erkriege, Rev­o­lu­tio­nen und Auf­stände, Ter­ror­is­mus, Sab­o­tage, Streiks, Ato­m­un­fälle resp. Reak­torschä­den so ist die Fir­ma während der Dauer der höheren Gewalt sowie ein­er angemesse­nen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfül­lung der betrof­fe­nen Pflicht­en befre­it. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann die Fir­ma vom Ver­trag zurück treten. Die Fir­ma hat dem Kun­den bere­its geleis­tetes Ent­gelt vol­lum­fänglich zurück zu erstat­ten.
Jegliche weit­eren Ansprüche, ins­beson­dere Schaden­er­satzansprüche infolge höher­er Gewalt sind aus­geschlossen.

15. Änderungen

Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen kön­nen von der Fir­ma jed­erzeit geän­dert wer­den. Die neue Ver­sion tritt durch Pub­lika­tion auf der Web­site der Fir­ma in Kraft. Für die Kun­den gilt grund­sät­zlich die Ver­sion der AGB welche zum Zeit­punkt des Ver­tragsab­schlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe ein­er neueren Ver­sion der AGB zuges­timmt.

16. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bes­tim­mungen und Verträ­gen vor. Lediglich Bes­tim­mungen aus Indi­vid­u­alverträ­gen welche die Bes­tim­mungen dieser AGB noch spez­i­fizieren gehen diesen AGB vor.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bes­tim­mung dieses Ver­trages oder eine Beilage dieses Ver­trages ungültig sein oder wer­den, so wird dadurch die Wirk­samkeit des Ver­trages im Übri­gen nicht berührt. Die Ver­tragsparteien wer­den die unwirk­same Bes­tim­mung durch eine wirk­same Bes­tim­mung erset­zen, die dem gewoll­ten wirtschaftlichen Zweck der ungülti­gen Bes­tim­mung möglichst nahe kommt. Das­selbe gilt auch für allfäl­lige Ver­tragslück­en.

18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unter­ste­hen schweiz­erischem Recht. Soweit keine zwin­gen­den geset­zlichen Bes­tim­mungen vorge­hen ist das Gericht am Sitz der Fir­ma zuständig. Das Übereinkom­men der Vere­in­ten Natio­nen über Verträge über den inter­na­tionalen Pro­duk­tekauf (SR 0.221.221.1) wird expliz­it aus­geschlossen.